Hermann-Josef Ahlen

Position:
Inhaber

Aufgabenbereich:
Verkauf, Buchhaltung, Großkundenbetreuung



Alexander Ahlen

Position:
Prokurist

Aufgabenbereich:
Einkauf, Lagerhaltung, Auftragsbearbeitung



Anton Ahlen

Seit der Firmen-gründung von Anton Ahlen im Jahre 1952 setzen wir auf stetige Weiterentwicklung zum Vorteil unserer Kunden.

 

 



Nachhaltigkeit im Fischfang

Diese Seite bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Geschäftstätigkeit unseres Unternehmens sowie über unsere ökonomischen und sozialen Erfolge.

Des Weiteren finden Sie auf dieser Seite - im zweiten Abschnitt - eine generelle Übersicht über nachhaltige Fischerei sowie die entsprechende EG-Öko-Verordnung. Außerdem informieren wie Sie über die Probleme der Überfischung und die der illegalen Fischerei und der ungewollten Beifänge sowie Lösungen hierzu.

Als Unternehmen, das sich in der dritten Generation befindet, hat sich Anton Ahlen Fischgroßhandel einem verantwortungsvollen und effizienten Umgang mit der Ressource Fisch und Meeresfrüchten verschrieben. Wir setzen uns für die Schaffung eines Gleichgewichts zwischen der Nachfrage der Verbraucher, für die Versorgung mit gesunden und erschwinglichen Fischereiprodukten und für die Bewahrung der Ressourcen für die Zukunft ein.

Wir sind außerdem bestrebt, mit Umweltressourcen möglichst schonend umzugehen, Gefährdungen für Mensch und Umwelt zu vermeiden und alle Verfahren und Prozesse kontinuierlich mit dem Ziel zu verbessern, Umweltbelastungen weiter zu reduzieren.

    Unsere bisherigen Erfolge in den Bereichen sind:

  • soziale Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern
  • Bemühungen zur Reduzierung unseres Kohlenstoff-Fußabdrucks, unseres Wasserverbrauchs und unseres Abfallaufkommens
  • Investitionen in neue, Diesel sparende LKWs
  • Investitionen in eine Photovoltaik-Anlage auf dem Firmengelände mit einer Jahreskapazität von ca. 57.000 kWh, welches über 70% selbst produzierten Stromes bei einem Stromverbrauch unseres Unternehmens von ca. 80.000 kWh pro Jahr entspricht
  • Investition in eine Brauchwasser-Speicheranlage, wobei die Abwärme unserer Kühlhäuser zur Erwärmung des Wassers beiträgt
  • Verfahren zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit unserer Produkte
  • Auslistung gefährdeter Arten und deren Produkte
  • kein Verkauf von Fisch aus illegal gefischten Beständen

 

NACHHALTIGE FISCHEREI

Nachhaltige Fischerei ist durch die derzeit größte, unabhängige und gemeinnützige Organisation MSC (Marine Stewardship Council) ein wichtiges Gesprächsthema geworden. Es ist aber nicht die einzige Organisation, die für eine nachhaltige Fischerei steht. So gibt es z.B. noch Friend Of The Sea (FOS), Islandic Responsible Fisheries (IRF), SAFE, Naturland Wildfisch und den Aquaculture Stewardship Council (ASC), der speziell für nachhaltige Fischerei im Zuchtbereich für Fische wie z.B. Lachs, Forelle und Pangasius steht.

Diese Organisationen - sowie der WWF und Greenpeace – beschäftigen sich seit langem gezielt mit dem Thema "Nachhaltige Fischerei" und legten so wichtige Grundsteine für die Zukunft der Ressource Fisch und Meeresfrüchte.

Die privatwirtschaftliche Organisation GlobalGab verfolgt das Ziel, einen weltweiten Standard zur Zertifizierung von landwirtschaftlichen Produkten herzustellen. Dazu gehört auch die Aquakultur, die Zucht von Fischen und Meeres-früchten wie z.B. Garnelen, Forellen, Pangasius und Tilapia.

Des Weiteren gibt die EU-Kommission über die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) jährlich Fangquoten (TAC - Total Allowable Catch) für die verschiedenen Fischarten heraus, die sich nach den Berechnungen der Fischereiwissenschaft richten. Dies geschieht, um einer Überfischung der verschiedenen Fischarten vorzubeugen.

EG-ÖKO-VERORDNUNG

In der Verordnung EG Nr. 834/2007 (Öko-Verordnung) - kurz: EG-Öko-Verordnung - ist seit dem 01.01.2009 auch die Aquakultur als Teilbereich der Landwirtschaft verankert. Die Verordnung enthält folgende Auflagen: die Höchstbesatzdichte der Tiere, die Trennung ökologischer und nicht-ökologischer Aquakulturen in einem Betrieb und den allgemeinen Tierschutz. Weitere Eckpunkte sind vorgeschriebene Anlagentypen der Aquakultur, die Herkunft der Besatzfische und die Fütterung der Aquakulturtiere.

BEIFANG

Als Beifang bezeichnet man in der Fischerei die Fische, die nicht dem gewünschten Fang des Fischers entsprechen. Ein Teil des Beifangs wird verwertet, aber der größte Teil wird wieder über Bord geworfen (Fachausdruck: discard). Dabei überleben die Fische oder sonstige Tierarten den Rückwurf häufig nicht.

Ziel ist es also, so wenig wie möglich Beifang zu erhalten. Eine Lösung besteht z.B. darin, speziell geformte Haken bei der Thunfisch-Fischerei einzusetzen, sodass dort bis zu 90% weniger Meeresschildkröten als Beifang mit an Bord kommen. Der Einsatz von "Schlauen Netzen" (Smart Gear) mit Fluchtfenstern bei der Schleppnetzfischerei lässt unerwünschte Arten entkommen. Mit akustischen Signalgebern an den Netzen lassen sich Wale und Delfine auf Abstand halten.

ILLEGALE FISCHEREI

Unter illegaler Fischerei versteht man das kommerzielle Fischen ohne Lizenz oder unrichtige bzw. gar keine Meldungen über Fangquoten oder Fangmengen an die Aufsichtsbehörden. Das Hauptproblem besteht dann in der Überfischung, weil die Fangquoten der jeweiligen Fischarten nicht eingehalten werden. Auch werden die ehrlichen, lizenzierten Fischer, die ihre Quoten einhalten, wirtschaftlich durch den Preisverfall durch ein Überangebot geschwächt, sodass diese Fischer mehr Fisch anlanden müssten, damit ihr Lebensunterhalt gesichert ist.